Unlautere Personalabwerbung


Zumeist werden unsere professionellen Wirtschaftsermittler der Kurtz Detektei Kiel und Schleswig-Holstein von Firmen bei Delikten wie Spesenabrechnungs- und Arbeitszeitbetrug, falschen Krankmeldungen und Unterschlagung beauftragt, doch in der jüngeren Vergangenheit mehren sich die Fälle von Verstößen gegen das Wettbewerbsverbot und unerlaubten Konkurrenzkontakten. Gerne nehmen sich unsere IHK-zertifizierten Wirtschaftsdetektive aus Kiel auch Ihres Falls an und ermitteln gerichtsverwertbar gegen den oder die verdächtigen Mitarbeiter: 0431 3057 0053.


Wettbewerbswidriges Headhunting zur gezielten Konkurrenzschädigung


Mitarbeiter, die innerhalb eines Unternehmens eine Vertrauensposition besetzen, haben in ihren Arbeitsverträgen zumeist eine Wettbewerbsklausel verankert. Diese untersagt ihnen Kontakte zu Konkurrenzunternehmen und dient dazu, die arbeitgebenden Unternehmen vor Verlusten durch die Weitergabe interner Informationen zu schützen. In einigen Verträgen ist darüber hinaus ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthalten, das sich auf bis zu zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ausdehnen kann.

 

Konkurrenzunternehmen agieren inzwischen mit so genannten "Headhuntern", die gezielt auf das Personal anderer Firmen angesetzt werden, um diese abzuwerben. Den umworbenen Mitarbeitern werden bessere Positionen im Konkurrenzunternehmen, höhere Gehälter und besondere Vergünstigungen versprochen, um sie zu einem Wechsel des Arbeitgebers zu veranlassen. Die auf diese Art personell bedrohten Betriebe haben zumeist wenig Einfluss darauf, da ein Arbeitnehmer natürlich kein Sklave und eine Abwerbung für sich genommen nicht illegal ist. Wenn der Mitarbeiter jedoch durch seine Abwanderung gegen geltende Konkurrenzklauseln verstößt und/oder eine systematische Abwerbung mehrerer Angestellter mit dem Ziel erfolgt, das abgebende Unternehmen massiv zu schädigen bzw. sogar in den Ruin zu treiben, handelt das aufnehmende Unternehmen wettbewerbswidrig und ist schadenersatzpflichtig. Viele Arbeitnehmer lassen sich von den Versprechungen der Konkurrenten verlocken und sehen sich ihrem aktuellen Arbeitgeber nicht zur Loyalität verpflichtet.

 

Wenn Sie an der Aufrichtigkeit Ihrer Mitarbeiter zweifeln, beraten Sie unsere fachkundigen Detektive in Kiel und Schleswig-Holstein gern ausführlich und unverbindlich über die Möglichkeiten einer diskreten Mitarbeiterprüfung. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-kiel.de.


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Die Rekrutierung von Fachkräften (engl.: "headhunting") ist nur unter bestimmten Bedingungen legal. Viele Headhunter arbeiten bei der Abwerbung mit illegalen Methoden und Intentionen – die Kurtz Detektei Kiel erbringt den Nachweis.

Weitere Gründe für die Wettbewerbswidrigkeit von Abwerbungen


Wenn der Konkurrent nicht nur mit den oben genannten Vergünstigungen u.ä. lockt, sondern z.B. den aktuellen Arbeitgeber diffamiert, sich unerlaubt Zutritt zu den Betriebsräumen des aktuellen Arbeitgebers verschafft, um den umworbenen Mitarbeiter zu kontaktieren, oder den Mitarbeiter während dessen Arbeitszeit telefonisch von seinem Angebot zu überzeugen versucht, handelt er ebenfalls wettbewerbswidrig und bewusst unternehmensschädigend. Bei Letzterem beispielsweise ist maximal ein kurzes Gespräch für eine Terminabsprache statthaft. Ebenfalls zur unlauteren Abwerbung zählt das gern an die Headhunter gezahlte "Kopfgeld" für jeden akquirierten Mitarbeiter. Auch eine Aufforderung des Konkurrenten an den umworbenen Mitarbeiter, die Kündigungsfrist nicht einzuhalten und sofort zu wechseln oder auf andere Weise zum Schaden seines Noch-Arbeitgebers zu handeln, ist untersagt. Die Verstöße bzgl. der unlauteren Abwerbung von Personal sind nach § 4 Nr. 10 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – Mitbewerberschutz) geregelt und können Vertragsstrafen, Schadenersatz- und Unterlassungsklagen zur Folge haben.